Kreistag beschließt Klimaschutzkonzept
Der Kronacher Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung das Klimaschutzkonzept nun auch offiziell beschlossen.
Dem Beschluss des Klimaschutzkonzeptes ging die zielführende Arbeit eines Arbeitskreises voraus, den der Kreistag bereits in jener Sitzung vom 24.10.2022 ins Leben gerufen hatte. Als Mitglieder des .Arbeitskreises wurden von den sieben Fraktionen und Gruppierungen des Kreistags jeweils ein Vertreter benannt. Außerdem wurden zwei Mitglieder als Vertreter der kreisangehörigen Kommunen kooptiert. Die Moderation des Arbeitskreises wurde dem Sachgebiet Kreisentwicklung übertragen. Für die fachliche Beratung hat die Kreisentwicklung die Energieagentur Nordbayern GmbH hinzugezogen.
Aufgabe des Arbeitskreises, der in der Zeit vom 17.11.2022 bis 25.04.2023 insgesamt sieben Mal tagte, war laut Beschluss des Kreistags, „sich mit den Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts und deren Priorisierung, sowie den personellen und finanziellen Ressourcen ihrer Umsetzung zu befassen. Anschließend werden die Ergebnisse dem Kreistag zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.“ Um die gestellte Aufgabe erfüllen zu können und „auf den Punkt zu kommen“, ging der Arbeitskreis strukturiert vor. Die im Klimaschutzkonzept aufgezeigten Maßnahmen wurden zunächst erläutert und diskutiert. Aus der Diskussion ergaben sich bereits auch Anpassungen von Maßnahmen, oder es wurden vereinzelt neue Maßnahmen in die Vorschlagsliste aufgenommen. Um eine interne Priorisierung zu erhalten, wurden die Maßnahmen von den Arbeitskreismitgliedern in einer ersten Phase nach einem Punktesystem individuell gewichtet.
Entsprechend der Gewichtung konnten Handlungsfelder gebildet (Bereiche A, B und C) und darunter Maßnahmen geclustert werden. In der zweiten Phase wurden mit Blick auf die Umsetzbarkeit der Maßnahmen die Landkreisverwaltung sowie externe Experten hinzugezogen. Diese Beteiligung führte zu weiteren punktuellen Anpassungen und Änderungen. Schließlich wurden die Maßnahmen in der letzten Sitzung des Arbeitskreises einvernehmlich „als Paket geschnürt“ und dieser Handlungsplan wurde vom Kreistag beschlossen, wobei eine Priorisierung vorgenommen und an die Verwaltung zur weiteren Behandlung und Bearbeitung gereicht wurde. (Die Priorisierungen sind nachfolgend fett gedruckt)
Bereich A: Landkreis / Kommunen / Verwaltung intern
1. Struktur / Organisation / Verwaltung
a. Verstetigung des Klimaschutzmanagements durch Nachbesetzung der Personalstelle (Förderprogramm „Umsetzungsmanagement“)
- Der Landkreis Kronach geht mit der zusätzlichen Anstellung eines Klimaanpassungsmanagers auch weiterhin den richtigen Weg.
- Die Wiederbesetzung der Stelle des Klimaschutzmanagements ist noch zu konkretisieren
b. Formulierung und Verabschiedung konkreter Klimaschutzziele für den Landkreis und seine Verwaltung
2. Eigene Liegenschaften des Landkreises
a. Zielsetzung: Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2040
b. Neubau und Sanierung:
• Entwicklung eigener Zielsetzungen und Vorgaben hinsichtlich Energiestandards und Verwendung von Baustoffen (besser als die Mindeststandards)
• Berücksichtigung von Lebenszykluskosten bei Planungs- und Vergabeverfahren
c. Überarbeitung des Hochbau-Rahmenplans hinsichtlich energetischer Zielsetzungen, auch im Hinblick auf die Optimierung von Heizungen und einer verbesserten Wärmedämmung
d. Photovoltaik:
• Errichtung von PV-Anlagen auf bzw. an allen geeigneten Gebäuden bzw. Liegenschaften bis 2030
• Dachflächen und weitere bereits überbaute Verkehrsflächen wie z.B. Carports möglichst vollständig ausnutzen und dabei nicht nur auf den Eigenverbrauch der Stromerzeugung beschränken
e. Stromverbrauch:
• Empfehlung zum Bezug von Ökostrom für die kreiseigenen Liegenschaften
• Beschleunigte Umrüstung auf LED-Technik in den Gebäuden. Controlling erforderlich, auch um Fehlverbräuche zu erkennen.
f. Heizenergie:
• Kein Einbau fossiler Heizsysteme mehr bei Heizungstausch in vorhandenen Gebäuden und beim Neubau
• Planung effizienter Wärmenetze zur Versorgung verbrauchsintensiver Standorte bzw. Liegenschaften unter Einbeziehung möglicher Anschlussnehmer im Umfeld
g. Generell:
• Rentierlichste Investitionen priorisieren (z.B. Ausbau der Photovoltaik, Umrüstung der Beleuchtung, Sanierung von Lüftungsanlagen oder Austausch von Umwälzpumpen etc.)
3. Kommunale Koordination und Planung
• Initiierung eines Bündnisses „Regionale Energiewende“ unter Bündelung der kommunalen Aktivitäten, v.a. mit Blick auf den Ausbau erneuerbarer Energien
• Initiierung und Koordination einer landkreisweiten kommunalen Wärme und Energienutzungsplanung (Förderung aus Bundes- und Landesprogrammen) Bereich
B: Nachhaltige Holznutzung
• Initiierung eines „Holzforum Frankenwald“ als Plattform für Informationsaustausch und Wissenstransfer zu den Themenbereichen „Nachhaltige Holznutzung“ und „Regionaler Holzbau“ in Zusammenarbeit mit bayrischen KnowHow-Gebern wie dem Cluster „Forst und Holz“
• Durchführung von Workshops für „Ausschreibung und Vergabe von Holzbauvorhaben“
• Erzielen einer regionalen Versorgungssicherheit im Bereich der Restholzverwertung (Brennholz, Hackschnitzel und Pellets)
Bereich C: Information / Motivation
1. Informationsplattform / Veranstaltungen
• Errichtung und Pflege einer zentralen Informations- und Vernetzungsplattform „Klimaschutz“ beim Landkreis
• Durchführung einer bürgerrelevanten Vortragsreihe zum Klimaschutz (z.B. in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule und der Energieagentur Oberfranken)
• Organisation eines Klimaschutz-Austauschforums für die Kommunen
2. Marketing für Sonnenstrom
• Anschaffung und Pflege eines „Solarpotenzialkatasters“ als niedrigschwelliges Tool zur Unterstützung des Photovoltaik-Dachausbaus bei Hausbesitzern
3. Nachhaltige Mobilität
• Prüfung der Möglichkeiten zur Einführung, Unterstützung und Integration von Maßnahmen im Bereich Mobilität (Kampagne nachhaltige Mobilität, Elektromobilität und Carsharing) im Zuge der Evaluierung und Weiterentwicklung des Mobilitätskonzepts des Landkreises
Die Verwaltung wird gebeten, weitere Möglichkeiten der E-Mobilität zu prüfen (insbesondere hier zunächst auch beim eigenen Fuhrpark).